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Berufsfachschule für Sozialassistenz
Die Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin bzw. zum staatlich geprüften Sozialassistenten qualifiziert für unterstützende Tätigkeiten in sozialpflegerischen, sozialpädagogischen und hauswirtschaftlichen Einrichtungen. Der zweijährige Bildungsgang erweitert die Allgemeinbildung, ermöglicht zusätzlich den Erwerb des erweiterten Hauptschulabschlusse sowie des Mittleren Schulabschlusses und schafft Voraussetzungen für eine weiterführende Ausbildung an Fachschulen oder den Übergang in die Fachoberschule.
Aufnahmevoraussetzungen:
Hauptschulabschluss, erweiterter Hauptschulabschluss oder MSA
Der Unterricht in der Berufsfachschule für Sozialassistenz
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch, Mathematik, Englisch, Religion Wirtschaft/Sozialkunde, Sport/Gesundheitsförderung
Berufsbezogener Lernbereich:
Lernfeld 1: Beziehungen zu Menschen in verschiedenen Lebensphasen und Lebenssituationen aufbauen sowie sozialpädagogische Prozesse erkennen und begleiten
Lernfeld 2: Bei der Unterstützung und Pflege von Menschen in verschiedenen Lebensphasen und Lebenssituationen assistieren
Lernfeld 3: Grundlegende hauswirtschaftliche Kompetenzen erwerben und umsetzen
Lernfeld 4: Musisch-kreative Prozesse kennen lernen und in Alltagssituationen anwenden
Lernfeld 5: Berufliche Handlungskompetenz und berufliche Identität entwickeln
Berufsbezogene Projekte (mehrwöchige Praxisphasen mit schulischer Betreuung und praxisbegleitendem Unterricht)
Art des Bildungsganges:
Vollzeit, 2 Jahre
Abschlüsse:
staatlich geprüfte Sozialassistentin/staatlich geprüfter Sozialassistent
Schülerinnen und Schüler, die bisher über den Hauptschulabschluss verfügen, erlangen bei Bestehen des Ausbildungsganges den erweiterten Hauptschulabschluss.
Wer den Bildungsgang mit einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser abschließt, erhält darüber hinaus den Mittleren Schulabschluss (MSA).
