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Ehrenamt  

Leitlinien für ein freiwilliges und ehrenamtliches Engagement

Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.

 

Freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ist eine selbst gewählte, kompetente, unbezahlte, strukturierte und öffentlich akzeptierte Tätigkeit zugunsten anderer Menschen. Vor dem Hintergrund einer Vielzahl neuer Engagementformen und einer verwirrenden Begriffsvielfalt ist es sinnvoll, eine eigene Sprachregelung für die Dienste und Einrichtungen des Caritasverbandes und seiner Mitglieder im Erzbistum Berlin und den Kirchengemeinden zu finden. Als zukunftsorientierter offener Begriff soll im Folgenden für alle Engagementformen generell vom freiwilligen und ehrenamtlichen Engagement gesprochen werden. Die Caritas versteht darunter den Einsatz von Menschen, die freiwillig Aufgaben außerhalb von Familie und Erwerbsarbeit übernehmen. Ausgehend von einem christlich geprägten Menschenbild ist dabei die Anerkennung der Würde des Menschen, seiner Bedürfnisse nach Akzeptanz und Selbstbestimmung handlungsleitend. Freiwilliges und ehrenamtliches Engagement soll für alle, unabhängig von Konfession und Weltanschauung, offen zugänglich sein. Das christliche Menschenbild verpflichtet die freiwilligen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer Leistung und Loyalität, die der übertragenen Aufgabe gerecht werden. Das freiwillige und ehrenamtliche Engagement bei der Caritas geht von diesem Grundverständnis aus, das durch die folgenden Leitlinien gekennzeichnet ist.

  1. Die freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeit wird als wertvoller und unverzichtbarer Beitrag der Caritas und als gesellschaftlicher Beitrag für ein menschliches Miteinander anerkannt. Dabei werden auch neue Formen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement entwickelt.
  2. Die Zusammenarbeit und Einbindung in Teams mit gemeinsamen Zielen wird angestrebt. Dabei ist die Konkretisierung der Aufgaben von beruflichen und freiwilligen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine wichtige Voraussetzung.
  3. Gegenseitige Anerkennung und Wertschätzung prägen die Zusammenarbeit. Die freiwilligen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an der Willensbildung und fachlichen Ausgestaltung dort beteiligt, wo dies möglich und sinnvoll ist.
  4. Qualifizierung und Fortbildung gehören zum Selbstverständnis und dienen der Qualitätssicherung von Ehrenamt und freiwilligem Engagement.
  5. In jeder Einsatzstelle für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ist ein/e berufliche/r oder ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in mit der Einführung, Begleitung und Personalführung der freiwilligen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beauftragt. Diese/r Ansprechpartner/in gewährleistet das Bewerbungsverfahren und die beim Abschied angemessene Anerkennung für die geleistete Arbeit. Persönliche Gespräche werden regelmäßig geführt.
  6. Gegenseitige Erwartungen und Verpflichtungen werden verständlich und transparent dargelegt. Dazu sind Vereinbarungen mit den freiwilligen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein wichtiges Instrument.

Die Leitlinien für ein freiwilliges und ehrenamtliches Engagement beruhen auf der Satzung des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V. sowie dem Leitbild des Deutschen Caritasverbandes e.V.

Berlin, 10.November 2007
Vorstand des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V.