Angebote der Seniorenheime im Einzelnen

Vollstationäre Pflege:

In stationären Einrichtungen (Pflegeheimen, Seniorenheimen) mit einem entsprechenden Versorgungsvertrag werden pflegebedürftige Menschen entsprechend ihrer Pflegestufe ganztägig betreut. Vollstationäre Einrichtungen der Caritas bieten ihre Leistungen an verschiedenen Standorten im Erzbistum Berlin an. Die Einrichtungen verfügen über einen hohen Anteil an Einzelzimmern und natürlich auch Zweibettzimmern.
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Senioren-Wohnhäuser (Servicewohnen)

Servicewohnen ist eine Wohnform, die Privatsphäre, Gemeinschaft und Sicherheit für ältere Menschen bietet. In einem Wohnkomplex sind verschiedene Apartements, so dass sie Ihren Alltag eigenständig organisieren, im Notfall jedoch sofort Hilfe und Unterstützung von unserem professionellen und kompetenten Team in Anspruch nehmen können.
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Tagespflege:

In Einrichtungen der Tagespflege können Pflegebedürftige tagsüber untergebracht und versorgt werden, die nachts von Angehörigen oder anderen Pflegepersonen zu Hause gepflegt und betreut werden. Während des Aufenthaltes in der Tagespflege sollen auch rehabilitative Möglichkeiten genutzt werden. Die Anzahl der Besuchstage in der Tagespflege wird individuell vereinbart.
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Kurzzeitpflege:

In stationären Einrichtungen mit einem entsprechenden Versorgungsvertrag kann bis zu vier Wochen im Jahr Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Der Kurzzeitpflegegast wird rund um die Uhr betreut, wenn vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder der Pflegebedürftige im Anschluss an eine stationäre Behandlung nicht in seiner Häuslichkeit versorgt werden kann.
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Allgemeine Soziale Beratungsstellen
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Caritas-Sozialstationen
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Seniorenheime  

Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,

Diözesan-Caritasdirektor
Franz-Heinrich Fischler

die Lebensbedingungen der älteren Menschen haben sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt.: Während früher der Platz des älteren Menschen meist im Bereich der Großfamilie vorherbestimmt war, hat die Entwicklung zur Kleinfamilie ein neues Selbstverständnis der gegenwärtigen Seniorengeneration mit bewirkt.

In der heutigen Zeit wollen die Senioren eigenverantwortlich und selbst bestimmend ihren neuen Lebensabschnitt gestalten. Bei der Vielfältigkeit der Angebote ist es nicht immer leicht, eine persönlich optimale Wahl zu treffen. Deshalb möchte die Caritas bei der Entscheidungsfindung den älteren Menschen helfen und ihnen in gewünschter oder in schon vertrauter Atmosphäre eine sorgenfreie Beheimatung in den Einrichtungen anbieten, die selbstverständlich auch die religiösen Anliegen der Bewohner einbezieht.

Sie treffen für Ihren eigenen Lebensweg eine wichtige Entscheidung oder beraten Angehörige und Freunde vor der Entscheidung. Dazu seien Ihnen zunächst die wichtigsten Rahmenbedingungen genannt, die bei der Auswahl eines Wohnsitzes in einem Seniorenheim für alle Bundesländer gelten.

Unsere Seniorenheime im Erzbistum Berlin befinden sich in den Bundesländern Berlin und Brandenburg und im Landesteil Vorpommern. Bei der Auswahl eines Seniorenheimes werden Sie sicher darauf achten, dass es in der Nähe des ehemaligen Wohnumfeldes oder in der Nähe zu Freunden und Verwandten liegt. Das Wahlrecht des zukünftigen Bewohners zur Auswahl eines Heimes wird gesetzlich durch das Bundessozialhilfegesetz und das Pflegeversicherungsgesetz geschützt. Sie entscheiden selbst, mit welchem Heim Sie Kontakt aufnehmen, um über Ihren künftigen Wohnsitz zu beraten.

Durch die Einführung der Pflegeversicherung im Juli 1986 übernimmt die Pflegekasse einen wesentlichen Teil der Heimkosten. Dadurch wird der Gang zum Sozialamt für viele Bewohner entbehrlich.

Sollte Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung (mindestens 90 Minuten am Tag) nicht vorliegen, so ist zu prüfen, ob Hilfe zur Pflege gemäß Paragraf 61 SGB XII gewährt werden muss. Vereinsamung, Selbsttötungsgefährdung, Depressionen, Nichtbewältigung der allgemeinen Anforderungen des Lebens sind beispielhafte Anzeichen, die einen Wohnsitzwechsel in ein Heim eventuell erforderlich machen, ohne dass Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes vorliegt.

Ist der zukünftige Bewohner in der Lage, auch ohne Leistungen vom Sozialamt die Heimunterbringung zu finanzieren, so steht dem Einzug in ein Seniorenheim nichts entgegen. Über Einzelheiten bei den Heimkosten und über die Umstände eines Wohnsitzwechsels in das Heim sprechen Sie bitte mit dem jeweiligen Heimleiter.

Weitere Informationen erhalten Sie von den Leitungen der Heime, in den Allgemeinen Sozialen Beratungsstellen und Caritas-Sozialstationen. Anregungen und fragen zur stationären Altenhilfe können Sie bei Herrn Wasel, zuständiger Mitarbeiter beim Caritasverband für das Erzbistum Berlin, unter der Telefonnummer (0 30) 6 66 33-12 60 besprechen.

Mit den besten Wünschen für eine gute Entscheidungsfindung
Ihr
Franz-Heinrich Fischler
Diözesan-Caritasdirektor

Seniorenheime und Pflegeheime sind eine gute Lösung, wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht. 15 katholische Träger betreiben in Berlin, Brandenburg und Vorpommern insgesamt 32 Seniorenheime und Seniorenzentren. Dazu kommen Seniorenwohnhäuser mit Serviceleistungen, offene Freizeitangebote sowie Tages- und Kurzzeitpflege. In katholischen Seniorenheimen finden Pflegebedürftige aller Pflegestufen Aufnahme und einen Ort, an dem sie sich wohlfühlen können. Qualifizierte Pflegekräfte und vielfältige Angebote sorgen dafür, dass ältere und alte Menschen weiter Freude an ihrem Leben haben. Die Einrichtungen sind wohnlich gestaltet und haben eine freundliche Atmosphäre. Viele Menschen haben in den katholischen Pflegeeinrichtungen ein neues Zuhause gefunden. Neue Nachbarschafts- Begegnungs- und Kontaktmöglichkeiten zwischen Jung und Alt werden durch das Caritas-Mehrgenerationenhaus in Berlin-Alt-Lietzow ermöglicht. Hier werden soziale Netze zwischen Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren geknüpft.

 

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